Teil 1: Von Antwerpen nach Frankfurt am Main
Teil 1: Von Antwerpen nach Frankfurt am Main
Im August 1585 mußte die Stadt kapitulieren. Um nicht das geforderte Bekenntnis zur katholischen Kirche ablegen zu müssen, verließen etwa 38.000 Menschen in den folgenden vier Jahren die Metropole an der Schelde. Die meisten von ihnen suchten Zuflucht in anderen damals bedeutenden Handelsorten. Schon 1570 waren lutherische Flüchtlinge aus Antwerpen nach Frankfurt gekommen und hatten dort vielfach auch das Bürgerrecht erworben.
Fluchtpunkt Frankfurt
Infolge der Ereignisse im August 1585, kamen erneut Hunderte Evangelische aus Antwerpen an den Main. Die Zahl der Niederländer stieg auf 2.000 und erreichte zwischen den Jahren 1601 und 1610 mit 2.500 Personen bei einer Frankfurter Gesamteinwohnerschaft von 20.000 Menschen ihren Höhepunkt. Etwas weniger als 1.000 waren darunter, die sich zum lutherischen Bekenntnis hielten. Zur Unterstützung der Bedrängten diente der am 31. Mai 1585 gestiftete Almosenkasten (siehe Stiftung) für ankommende und wegreisende Glaubensgenossen gleicher Herkunft. Nachdem die Flüchtlinge aus Antwerpen in den meisten Niederlassungsorten Wurzeln geschlagen hatten, wurde der Almosenkasten in Frankfurt zur Versorgung der ortsansässigen Armen niederländischer Herkunft verwendet.
Für ihre Rechtsgeschäfte bedienten sich die Verwalter des Almosenkastens weiterhin des alten Siegels der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Antwerpens (siehe Siegel im Intro). Die alljährliche Generalversammlung der niederländischen Lutheraner wurde „Niederländische Gemeinde Augsburger Confession“ genannt. Trotz ihres Siegels handelte es sich bei der „Niederländischen Gemeinde“ rechtlich nicht um eine eigenständige Pfarrgemeinde. Die freie Reichsstadt Frankfurt am Main gewährte zwar Angehörigen vieler Konfessionen Aufenthalt und das Recht zu wirtschaftlicher Betätigung. Eine freie Religionsausübung war damit jedoch nicht verbunden. Auch für Angehörige des herrschenden lutherischen Bekenntnisses war der Rahmen religiöser Gemeinschaftsbildung durch städtische Obrigkeit und kirchliche Ordnung eng gezogen. Selbstständig einen Prediger anzustellen, war den Niederländern verwehrt, da die Berufung von Theologen allein dem Rat zustand. Selbst als die Zahl der lutherischen Niederländer 1585 auf einige hundert Seelen gewachsen war und die Flüchtlinge auf ihre ungenügende Kenntnis der oberdeutschen Sprache hinwiesen, lehnte die Frankfurter Obrigkeit es zunächst noch ab, den Zugezogenen einen in ihrer Muttersprache predigenden Geistlichen zuzugestehen. Der aus Spanien gebürtige Cassiodor de Reina (ca. 1520 – 1594), der in Antwerpen als lutherischer Prediger gewirkt und seit 1571 in Frankfurt Zuflucht gefunden hatte, mußte deshalb den Dienst am Worte Gottes vernachlässigen und sich und seiner Familie als Seidenkrämer den Unterhalt verdienen.
Im Januar 1593 stellte der Rat für die Niederländer schließlich einen Prediger aus dem württembergischen Mömpelgard (Montbéliard, Departement Doubs) an. Für ihre Gottesdienste erhielten sie die heute verschwundene Weißfrauenkirche im Südwesten der Stadt zugewiesen. Hier hatten schon von 1554 bis 1559 englische und im folgenden bis 1561 wallonische und holländische Protestanten ihren Predigern zuhören können.
Teil 2: Von der Niederländischen Flüchtlingsgemeinde zur Altfrankfurter Französischen Gemeinde
Teil 2: Von der Niederländischen Flüchtlingsgemeinde zur Altfrankfurter Französischen Gemeinde
Die Besonderheit der Niederländischen Gemeinde zeigte sich vor allem in den von ihr verwendeten Sprachen. Die Gottesdienste wurden in französischer Sprache gehalten. Das gab es sonst im alten deutschen Reich bei lutherischen Gemeinden nur noch im württembergischen Montbéliard und in einigen Gesandtschaftskapellen. Das gotische Gebäude der Weißfrauenkirche wurde bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als die „Französische Kirche“ bezeichnet. In den französischen Gesangbüchern, die zwischen 1674 und 1740 in sechs Auflagen speziell zum Gebrauch der Frankfurter „Niederländer“ gedruckt wurden, wird der Gottesdienst der Flüchtlinge und ihrer Nachkommen als L´Eglise Françoise, qui est à Frankfort sur le Mein angesprochen.
Während also für den Gottesdienst die Bezeichnung „Französische Kirche“ in Gebrauch war, haftete der Begriff „Niederländische Gemeinde“ allein am Almosenkasten und der zur Wahl seiner Vorsteher jährlich einberufenen Versammlung. Bei der Verwaltung des Almosenkastens hat sich die niederländische Sprache auch am längsten gehalten. Allerdings schon im Jahre 1636/1637 wechselten die Wahlbücher vom Niederländischen ins Hochdeutsche. Anders als das Erscheinungsbild der Gesangbücher nahelegt, war die „Französische Kirche“ weiterhin nicht selbständig. Sie war nur eine der sieben lutherischen Predigtkirchen Frankfurts, an denen 14 Prediger die Seelsorge für die gesamte lutherische Bevölkerung versahen.
Rechtlich bildeten diese aber nur eine einzige große Gemeinde. Zwar feierten die Niederländer in der Weißfrauenkirche gemeinsam das Abendmahl. Zu den kirchlichen Amtshandlungen wie Taufe, Konfirmation und Hochzeit mussten sie aber weiterhin in die Frankfurter Hauptkirche gehen (die Barfüßerkirche, bauliche Vorgängerin der Paulskirche). Angebote der Niederländer, diese Verpflichtung durch eine großzügige Geldzahlung abzulösen, wurden wiederholt zurückgewiesen. Der Rat berief weiterhin die Pfarrer und lenkte sogar langfristig die Personalpolitik an der Weißfrauenkirche, indem er junge Theologen mit dem sogenannten Französischen Stipendium ausstattete, um im Ausland ihre Französischkenntnisse zu vervollkommnen.
Die meiste Zeit amtierten zwei Geistliche nebeneinander, die beide den Titel „Teutsch- und Frantzösischer Prediger“ trugen.
Frei von Bevormundungen des Rates waren die Niederländer lediglich bei der Verwaltung ihres Almosenkastens. Hier war ihr Wirken so vorbildlich, daß im Jahre 1753 nach dem Vorbild der „Niederländischen Gemeinde“ eine sogenannte „Oberländische Gemeinde“ gegründet wurde, die durch freiwilligen Eintritt auch anderen Frankfurtern eine bessere soziale Absicherung gewährleisten sollte.
Das gesamte wirtschaftliche, künstlerische und geistige Leben Frankfurts hatte durch die Zuwanderer aus Antwerpen wichtige Impulse erhalten. Es ist kein Zufall, dass man in das Stiftungsjahr 1585 die Gründung der Frankfurter Börse datiert. Anders als Reformierten und Katholiken stand den Niederländern auch der Weg ins Stadtregiment offen.
Teil 3: Von der Kultusgemeinde zur Privatgesellschaft lutherischer Glaubensgenossen
Teil 3: Von der Kultusgemeinde zur Privatgesellschaft lutherischer Glaubensgenossen
Im Jahr 1788 wurde zum letzten Mal französischer Gottesdienst in der Weißfrauenkirche gefeiert. Nach dem Tod des letzten französischen Predigers wurde seine Stelle gemäß dem Gutachten des Lutherischen Predigerministeriums nicht wieder besetzt. Zu den jährlichen Generalversammlungen der „Niederländischen Gemeinde“ erschienen in diesem Jahrzehnt zwischen 80 und 106 Haushaltsvorstände; am Abendmahl in der Französischen Kirche aber nahmen zur gleichen Zeit kaum 20 Personen teil. Das allein war noch kein Zeichen entkirchlichter Frömmigkeit. Denn die Mitglieder der Niederländischen Gemeinde besuchten inzwischen auch in anderen Frankfurter Kirchen den lutherischen Gottesdienst. Ursächlich für die vom Predigerministerium vorbereitete und vom Rat angenommene Entscheidung, die Stelle eines französisch-lutherischen Predigers nicht neu zu besetzen, war vielmehr zweierlei: der Gottesdienst in französischer Sprache war zum Anachronismus geworden, da kaum ein Nachkomme der Flüchtlinge mehr gefunden werden konnte, der nicht der deutschen Sprache mächtig gewesen wäre. Zweitens hatte das orthodoxe Luthertum im Zeichen der Aufklärung eine „wesentliche Erweichung“ (Dechent, Frankfurter Kirchengeschichte, 1921, Bd. 2, S. 235) erfahren, so daß dem Bedürfnis nach einem französischen Gottesdienst anscheinend auch durch die zur gleichen Zeit innerhalb der Mauern Frankfurts erlaubte französisch-reformierte Predigt hinreichend entsprochen wurde.
Während die Niederländer zukünftig nur noch einmal im Jahr zur Predigt zusammenkamen, um dem traditionellen Gottesdienst vor der Generalversammlung des Almosenkastens beizuwohnen, erwuchs ihnen durch die Stiftung eines Gemeindemitglieds ein neues Aufgabenfeld. In dem Testament der Anna Maria Andreae, geb. Burgk, aus dem Jahre 1778 wurde ein Waisenhaus im Hirschgraben gestiftet, um Kinder von „hier verburgerten honneten, aber verarmten Eltern Evangelisch-Lutherischer Religion […] christlich und gottesfürchtig darin erziehen zu lassen.“ Die Niederländische Gemeinde wandelte sich durch dieses Vermächtnis wesentlich von der Trägerin eines Almosenkasten, der durch halbjährliche Spenden seiner Mitglieder unterhalten wurde, zu einer Vermögensstiftung.
Teil 4: Vom Unterstützungsverein auf Gegenseitigkeit zur stillen Wohltäterin Frankfurts
Teil 4: Vom Unterstützungsverein auf Gegenseitigkeit zur stillen Wohltäterin Frankfurts
Der in seiner Zusammensetzung mehrfach veränderte Grundbesitz der Gemeinde überstand alle politischen und wirtschaftlichen Erschütterungen der Folgezeit. Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts diente die Gemeinde mit ihrem Stiftungsvermögen als zusätzliche soziale Absicherung ihrer Mitglieder, selbst wenn die meisten ihrer Angehörigen nicht zum Kreis der Bedürftigen zählten. Die Überschüsse der Stiftung wurden besonders nach 1945 zunehmend außerhalb des Kreises der Mitglieder zu wohltätigen Zwecken innerhalb Frankfurts verwendet, ohne persönliche Bindungen und Beschränkungen.
Als Stiftung ist die Niederländische Gemeinde heute nur einer unter vielen Akteuren auf dem Feld der freien Wohlfahrtspflege. Einzigartig dürfte aber ihre Rolle als Traditionsgemeinschaft sein. Dank der personellen Kontinuität des Kreises ihrer Mitglieder wurde die einstige Flüchtlingsgemeinde Ausdruck und Überrest der bürgerschaftlichen Überlieferung der Reichsstadt Frankfurt am Main. Damit ist die Niederländische Gemeinde eine der „Frankfurter Merkwürdigkeiten“ (Paul Majer 1960). Ähnliche Institutionen in anderen Städten sind teils eingegangen, teils haben sie, wie zum Beispiel die verwandte, ebenfalls 1585 gegründete Niederländische Armen-Casse in Hamburg, eine abweichende Prägung erhalten.
Teil 5: Rückblick und Ausblick: Wandlungen sowie Weichenstellungen
Teil 5: Rückblick und Ausblick: Wandlungen sowie Weichenstellungen
Gerade wegen der langen Geschichte der Niederländischen Gemeinde sind Wandlungen unvermeidlich gewesen. Setzte die Mitgliedschaft ursprünglich, neben regelmäßigen Beiträgen und den konfessionellen sowie verwandtschaftlichen Voraussetzungen, auch das Frankfurter Bürgerrecht voraus, so ist diese Bedingung 1876 gefallen.
Die ursprünglichen niederländischen Familiennamen der Gründer sind fast alle erloschen; einer der letzten heute noch existierenden Gründernamen ist Bernoulli/Bernoully. Meist wurden die niederländischen Familien in weiblicher Linie fortgesetzt. Für die Mitglieder sind nunmehr neben der niederländischen Herkunft auch andere Herkunftslinien erinnerbar und lebendig. Mag es dem Einzelnen aus familiärer Überlieferung selbstverständlich geworden sein, als Frankfurter „Niederländer“ zu gelten: Nicht selten wird es ihm schwer fallen, diese Tradition historisch für den eigenen Fall präzise herzuleiten. Indem die niederländischen Vorfahren nur noch mit Mühe erinnert werden konnten, wandelte sich auch die kollektive „memoria“. In der Erinnerung der Niederländischen Gemeinde ist heute die gemeinsame Frankfurter Geschichte wohl der wichtigste Bezugspunkt; in höherem Grade als das ferne Flüchtlingsschicksal und das konfessionelle Ringen der glaubensstarken Gründerväter. Mag man dieses als Anzeichen einer allmählichen Säkularisation bedauern, wird man jenes als Ausdruck einer in Jahrhunderten glücklich vollzogenen Integration gutheißen.
Die „Ehre Gottes und die liebreiche Versorgung der armen Glaubens-Brüder“ – pietas und caritas – standen am Anfang des Almosenkastens. Republikanischer Ehrgeiz, Traditionssinn und Gemeinschaftsbewußtsein – decus, memoria und communio – haben ihn und die Gemeinde als Personenvereinigung bis heute lebendig erhalten. Im Jahre 2010 wurde das 425-jährige Jubiläum der Niederländischen Gemeinde begangen. Alle, die es angeht, sind aufgerufen, sich an der Weiterentwicklung der Niederländischen Gemeinde zu beteiligen!
(Martin Jhering, 2007)
Anhang 1: Gebäude, Mobiliar und Archiv der NGAC
Anhang 1: Gebäude, Mobiliar und Archiv der NGAC
Das Doppelhaus nahe dem Goethehaus, im Großen Hirschgraben 68/69, das 1778 von der Witwe Magdalene Margarethe Andreae zur Gründung eines Waisenhauses gestiftet worden war, wurde 1865 verkauft. Stattdessen wurde ein Gebäude in der Seilerstraße 18 bezogen, das neben dem Waisenhaus auch die Gemeinderäume beherbergte. Die Seilerstraße, ursprünglich eine schmale Altstadtgasse, wurde im Zuge der Altstadtsanierung nach dem 2. Weltkrieg verbreitert. Die Stadt Frankfurt übernahm die Liegenschaft im Jahre 1965 und ließ die Gebäude, die den Krieg überdauert hatten, abreißen. Vom Kauferlös erwarb die Gemeinde 1969/70 eine Liegenschaft im Oberweg 16. Im ersten Stock befanden sich zunächst weiterhin die Gemeinderäume (Sitzungssaal, Büro, Archiv), dort tagte der Vorstand und es fanden die jährlichen Mitgliederversammlungen statt.
Heute wird das Gebäude als Mehrfamilienhaus vermietet und dient mit zur Sicherung des Stiftungsvermögens. Der dort im Eingang eingelassene Portikus im Stil des Klassizismus aus dem Jahre 1799, der aus dem Eingangsflur des Hauses Seilerstraße stammt und vor dessen Abriss sichergestellt werden konnte, erinnert an Anna Maria Andreae, die große Wohltäterin der Niederländischen Gemeinde.
Das kostbare Mobiliar der Niederländischen Gemeinde A.C., das teilweise noch aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammt, wurde 2001 als Dauerleihgabe ins Historische Museum der Stadt Frankfurt am Main überführt. Das gesamte Archiv befindet sich als Depositum im Frankfurter Instiut für Stadtgeschichte (hierzu siehe auch: Liste der Publikationen).
Anhang 2: Der Peterskirchhof in Frankfurt am Main
Anhang 2: Der Peterskirchhof in Frankfurt am Main
Der Peterskirchhof zwischen Bleich- und Stephanstraße ist der älteste noch erhaltene christliche Friedhof Frankfurts, der von 1518-1828 belegt wurde. Er war die Begräbnisstätte auch der aus Antwerpen eingewanderten Niederländer und deren Nachfahren, darunter der Familien Bansa, Bernoully, du Fay, Eyssen, Metzler u.a. Seine Überbelegung führte 1828 zur Schließung des Friedhofs.
Die älteste Grabplatte, die des um 1570 aus Antwerpen eingewanderten Jakob Bernoulli (†1582), konnte bei der Zerstörung des östlichen Friedhofsteils zugunsten von Nachkriegs-Neubauten gerettet und in das Historische Museum der Stadt Frankfurt verbracht werden. Zu den Grabmälern des Peterskirchhofs siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Peterskirchhof